Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen bieten ich zahlreiche Schulungen und Seminare an. In der Regel veranstalten wir diese als Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten. Insbesondere betriebsbedingte Fragen können so hinreichend geklärt werden. Auch die Präsentationen und Unterlagen stimmen wir auf Ihr Unternehmen ab.

Bei den aufgeführten Schulungen und Ausbildungen handelt es sich um Beispiele. Bei individuellen Bedürfnissen kontaktieren Sie mich bitte.

D GUV Vorschrift 1 (Jährliche Unterweisung)

Die BGV A1 kombiniert das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.

Themen der BGV-A1-Schulungen sind in der Regel:
  • Brandschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verantwortlichkeiten
  • Arbeitszeiten
  • Alkohol und Drogen
  • Gefährdungen und Risiken im jeweiligen Betrieb

SCC-Schulung nach Doc. 016/018

SCC ist ein Regelwerk für Subunternehmer (Kontraktoren), das Anforderungen an Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz kombiniert.

Durch ihre Firmenpolitik und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken Sie wesentlich auf den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-(SGU)-Standard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards ein. Aus diesem Grunde, prüfen die Unternehmen der Industrie die Kontraktoren und Personaldienstleister, ob die gewerblichen Mitarbeiter anhand des Dokumentes 016/018 und operative Führungskräfte nach Dokument 017 geprüft sind. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann bei mir erworben werden.


Die Schulung nach SCC Doc. 016/ 018 behandelt die folgenden Inhalte:
  • Gesetzliche Vorgaben
  • Europäische Richtlinien
  • Arbeitsgenehmigungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallursachen und Einleiten vorbeugender Maßnahmen
  • Methoden zur Förderung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
  • Brandschutz
  • Katastrophenschutz
  • Notfallplanung
  • Erste Hilfe
  • Arbeiten unter besonderen Bedingungen wie etwa an hoch oder tief gelegenen Arbeitsplätzen, auf Leitern etc.
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen
  • Richtiger Umgang mit Abfällen
  • Ergonomische Aspekte am Arbeitsplatz
  • Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz

 

Schulungen mit Führerscheinen

Die korrekte Ausbildung zur Nutzung von Flurförderfahrzeugen oder Kränen, ist unabdingbar und trägt massiv zur Einhaltung unzähliger Sicherheitsaspekte im Arbeitsalltag bei. Wir bieten Ihnen folgende Ausbildungsvarianten:

Flurförderfahrzeuge (z.B. Stapler)

Um einen Stapler fahren zu dürfen, müssen die Beschäftigten nachweislich ausgebildet sein. Ich bilde in diesem Gebiet aus und prüfen anschließend die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung einen Fahrausweis. Eine jährliche, wiederkehrende Unterweisung ist vorgeschrieben.

Während der Ausbildung werden die folgenden Themen behandelt:
  • Allgemeine Grundlagen
  • Rechtliche Hintergründe
  • Fahreigenschaften des Fahrers
  • Richtiges Fahrverhalten
  • Prüfen der Funktionen und der Sicherheit
  • Fahrpraxis

Rechtliche Grundlagen:
  • D GUV Vorschrift 68
  • D GUV Grundsatz 308-001

Kranführerausbildung

Wenn Mitarbeiter nicht richtig mit einem Kran arbeiten, sind Schäden am Transportgut, am Kran, an externen Fahrzeugen oder im schlimmsten Fall an Personen häufig die Folge. Nur Beschäftigte, die ausreichend und regelmäßig geschult und unterwiesen werden, verfügen über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um gefahrfrei mit einem Kran umzugehen.

Ich schule und prüfe Ihre Mitarbeiter entsprechend. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Ausweis für Kranführer. Eine jährliche, wiederkehrende Unterweisung ist vorgeschrieben.

Während der Schulung werden die folgenden Themen behandelt:
  • Verantwortlichkeiten
  • Krantechnik, unterschiedliche Kranarten
  • Lastschwerpunkt
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Anschlagen von Lasten
  • Wartungsarbeiten
  • Praktische Übungen

Rechtliche Grundlagen:
  • D GUV Vorschrift 52
  • D GUV Grundsatz 309-003

zurück zur Startseite