Mit der CE-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist.

 

Inhalt einer Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung hat insbesondere Angaben zu enthalten über:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
  • Beschreibung des Produkts,
  • die für das Produkt bekannt gemachten harmonisierten oder anerkannten Normen,
  • Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
  • Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ermächtigt ist.

 

Wir bieten als zusätzliche Dienstleistungen die CE-Kennzeichnung für kleine Maschinen bis hin zu großen Anlagen, z.B. Längsteil- oder Querteilanlagen der stahlverarbeitenden Industrie, an.

 

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