Bestellen von Brandschutzbeauftragten

Vor dem Hintergrund immer aktuellen Fachwissens kümmert sich der Brandschutzbeauftragte um den vorbeugenden baulichen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.

Durch die Neuregelung soll erzielt werden, daß 5 % aller Beschäftigten einer Firma als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Dies kann nicht wie in der Vergangenheit durch eine rein theoretische Schulung erfolgen. Es wird aktuell auch eine praktische Übung gefordert. Diese stellt den sicheren Umgang mit dem Feuerlöscher dar. Denn nicht selten ist der Einsatz anders als vermutet.


Flucht- und Rettungspläne

Ein Feuerwehralarmplan ermöglicht der Feuerwehr, bei einem Brand möglichst schnell einzugreifen. Einen solchen Plan erarbeiten wir individuell für Ihr Unternehmen, damit beim Auslösen eines Brandmelders sofort die Feuerwehr alarmiert ist. Dies ist meistens auch ein Bestandteil der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzeptes.

Flucht- und Rettungspläne sind im Ernstfall lebensrettend!

Sollte es tatsächlich zu einem Brand kommen, ist es wichtig, dass jeder weiß, wie er sich und ggf. Andere außer Gefahr bringen kann. Schon vor dem Brand sollten sich alle Beschäftigten damit vertraut machen, wo der nächste Fluchtweg und der nächste Feuerlöscher ist. Aber auch für Besucher müssen die Pläne leicht verständlich sein.

Die Arbeitsstättenverordnung § 4 regelt, wann Rettungspläne erstellt werden müssen; Vorgaben zur Gestaltung liefert die D GUV Vorschrift 9 und die DIN 4844-3. Nach diesen Vorschriften erstellen wir für Sie individuelle Flucht- und Rettungspläne.


Rechtliche Grundlagen:
  • Arbeitsstättenverordnung § 4
  • D GUV Vorschrift 9
  • DIN 4844 – 3

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